13.07.2009

Kosmetika für Kinder sollten kein Allergie auslösendes Erdnussöl enthalten

Erdnüsse zählen zu den Lebensmitteln, die am häufigsten Allergien auslösen. Bereits kleinste Mengen können bei betroffenen Allergikern eine überschießende Reaktion des Immunsystems mit schweren Gesundheitsstörungen auslösen und unter Umständen zum lebensbedrohenden Versagen des Herz-Kreislauf-Systems (anaphylaktischen Schock) führen. Erdnussöl wird auch in Kosmetika wie Gesichtscremes oder Badeölen wegen seiner weichmachenden Wirkung eingesetzt. In dem Öl, unabhängig von seiner Verarbeitung, sind allerdings die allergenen Erdnussproteine noch nachweisbar. Da bislang keine verlässlichen Daten zur Gesamtproteinmenge vorliegen, die eine allergische Reaktion auslösen, kann das Bundesinstitut für Risi-kobewertung (BfR) derzeit keine Menge angeben, ab welcher die Verwendung von Erdnussöl in Kosmetika hinsichtlich einer allergischen Reaktion unbedenklich wäre. Somit stellt aus Sicht des BfR Erdnussöl in Kosmetika generell eine mögliche Gefahr für Erdnussallergiker dar.

Der Zusammenhang zwischen der Sensibilisierung von Kindern gegenüber Erdnussinhaltsstoffen und dem Gebrauch von erdnusshaltigen Hautölen ist bekannt. Insbesondere bei verletzter Haut, beispielsweise im Windelbereich, funktioniert die natürliche Barrierefunktion der Haut nicht mehr einwandfrei. Kinder können somit mit einer besonders heftigen allergischen Reaktion auf das Erdnussallergen reagieren. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das BfR, den Einsatz von Erdnussöl in Kosmetika für Kinder zu verbieten, in allen weiteren Kosmetika sollte seine Verwendung auf der Verpackung deklariert werden. Verbrauchern rät das BfR, erdnussölhaltige Kosmetika bei Kindern nicht anzuwenden. Weitere Information



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